Bewertung von Immobilien sofort online anfordern:
hier kostenlos, unverbindlich und komfortabel
Wir bieten Ihnen ab sofort eine weitere Form zur Bewertung von Immobilien an und zwar online, kostenlos und unverbindlich. Damit gewinnen Sie schnell und komfortabel eine erste Einschätzung über das Preisniveau einer Immobilie.
Möchten Sie demnach einfach und schnell den Wert einer Immobilie anfordern, um:
- eine eigene Immobilie zu verkaufen und dafür ein Preisniveau zu finden oder
- den Verkaufspreis einer angebotenen Immobilie einschätzen und vergleichen zu können?
Genau dafür haben wir ein neues Fenster auf unserer Internetseite integriert. Hier können Sie mit Hilfe weniger Klicks die Daten einer Immobilie eingeben, d.h. schnell und komfortabel. Nach Abschluss der Dateneingabe wird umgehend das Preisniveau der Immobilie ermittelt.
Praktische Hinweise zur Anforderung
der Immobilienbewertung
Da Eingabefehler nicht auszuschließen sind, Besonderheiten einer Immobilie Berücksichtigung finden sollen etc., wird der gesamte Vorgang durch einen zertifizierten Sachverständigen im Hintergrund begleitet.
Erscheinen z.B. die eingegeben Angaben zur Immobilie nicht plausibel oder unvollständig, wird sich der Sachverständige mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angaben zu ergänzen.
Zwecks Eingabe der Immobiliendaten stellen Sie bitte Ihren Internetbrowser (Firefox, Explorer oder Chrom), bzw. die Bildschirmanzeige auf 100% ein. Andererseits ist nicht ausgeschlossen, dass Teile aus unserem Aufnahmefenster nicht vollständig sichtbar und nutzbar sind. Bei der Einstellung helfen wir Ihnen gerne.
Die Bewertung bezieht sich auf Immobilien, die innerhalb der Landesgrenzen von NRW liegen und Wohnzwecken dienen. Folglich handelt es sich um Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Häuser für ein bis zwei Familien.
Unabhängig davon stehen wir Ihnen auch für die Bewertung von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien etc. gerne zur Verfügung.
Zum Fenster für die Eingabe der Immobiliendaten und Anforderung der Immobilienbewertung gelangen Sie hier:
Immobilienbewertung online und kostenlos
Sonstige Erstattung von Gutachten
Für die Ermittlung eines Verkehrwertes gemäß §194 BauGB oder die Bewertung von Bauschäden für gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen ebenso gerne zur Verfügung.
Je nach Aufgabenstellung bieten wir Ihnen dabei verschiedene Beratungs- und Vergütungsmodule als Freier oder Zertifizierter Sachverständiger an. Hier erhalten Sie dazu weitere Informationen:
- Beratung und Light-Gutachten als Freier Sachverständiger
- Fachgebiete, Kurz- und Verkehrswert-Gutachten als Personenzertifizierter Sachverständiger
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!