Spätestens ab Mitte Juni 2014 greifen umfassende Neuregelungen im Verbraucherrecht, die zukünftig auch bei Immobilienvermittlungen einen erhöten Schutz bieten sollen.
Dann werden auch Maklerverträge betroffen sein, die üblicherweise schon durch Austausch provisionspflichtiger Immobilienangebote entstehen und der Austausch sowie Erstkontakt mit dem Makler ausschließlich per Fernabsatz, also z.B. über das Internet, per Email oder Telefon erfolgt.
Weitere Informationen und welcher Formalismus in Zukunft zu beachten ist, erfahren Sie hier: Verbraucherschutz. Von diesem Formalismus sind jedoch nur Immobilien betroffen, die provisionspflichtig zum Kauf oder zur Miete angeboten werden.
Ein modernes Provisionssystem, bei dem ein Käufer keine zusätzliche Maklerprovision zu zahlen hat, erfordert somit keine Käuferbelehrung und bietet noch weitere Vorteile für den Käufer und Verkäufer. In Verbindung mit einem anerkannten Marketingsystem treten zu dem die Vorteile, die man sich von einem üblichen Privatverkauf verspricht, in den Hintergrund.