Neue Vorgaben für Energieausweise und Immobilien – Eigentümer gemäß der EnEV 2014
Die EnEV 2014 (Energieeinsparungsverordnung 2014) wurde aktualisiert, stellt verschärfte Anforderungen an Gebäude, deren Vermietung und Verkauf sowie die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.
Die Verordnung soll am 01. Mai 2014 in Kraft treten. Bei Verstößen hat der Gesetzgeber empfindliche Ordnungsstrafen vorgesehen. So weit muss es jedoch nicht kommen. Gerne machen wir Sie mit den neuen Anforderungen vertraut und begleiten Sie bei wirtschaftlich sinnvollen Lösungen.
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