Das neue Bundesmeldegesetz: Wichtiger Hinweis für Vermieter

Die immoorga informiert: Das Bundesmeldegesetz verpflichtet bald auch Vermieter

Ab dem 1. November diesen Jahres werden Wohnungsgeber, bzw. Vermieter mehr in die Pflicht genommen. Grund dafür ist ein neues, in Kraft tretendes und einheitliches Bundesmeldegesetz.

Tipps für Vermieter: Das neue BundesmeldegesetzDurch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetztes nach § 19 stehen Vermieter demnach in der Mitwirkungspflicht. Bei jeder Neuvermietung (Einzug und Auszug) ist eine Bescheinigung an das Meldeamt zu übermitteln, schriftlich oder auch elektronisch. Die Frist beträgt zwei Wochen. Wer diese Frist versäumt, kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € rechnen.

Bescheinigt ein Vermieter aus Gefälligkeit den Bezug einer Wohnung, ohne das ein Bezug stattfindet, droht sogar ein Bußgeld bis zu 50.000 €. Die Bescheinigung erfolgt zunächst formlos und sollte folgende Daten enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Vermieters
  • Meldung, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt
  • Vollständige Anschrift des Mietobjekts
  • Vollständige Namen der Mieter

Zielsetzung: Mit dem neuem Bundesmeldegesetz sollen zum einen Scheinanmeldungen verhindert werden und zum anderen werden durch die eingeschränkten Auskunftsmöglichkeiten des Meldeamtes die Daten gemeldeter Bürger besser geschützt.

Bei einer gewerblichen Auskunft von Daten ist somit künftig auch der genaue Grund für die Anforderung anzugeben. Dieser ist im Anschluss dann auch exakt einzuhalten.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Newsbericht wurde nach bestem Wissen erstellt. Er versteht sich aber nicht als Rechtsberatung im Einzelfall. Eine Haftung ist somit ausgeschlossen

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Dipl.-Ing. (FH) Frank Baumann MRICS

Pers.-Zert Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 für Immobilienbewertung, Bauschäden und Immobilienberatung. Geprüfter ImmoBarrierefrei-Experte, Techn. Betriebs- und Immobilienfachwirt, Handwerksmeister.

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Bei unserem Vermietungsobjekt war uns eine Kompetenz bei der Vermietung hinsichtlich der Rauchmelder, Nachtspeicherheizung und deren Energiekosten wichtig. Hier konnte Herr Baumann Interessenten fachkundig Auskunft geben und ein unerwartet hohes Interesse und für uns erfreuliches Vermietungsergebnis erzeugen. [...]
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Herr Baumann wurde uns von jemanden empfohlen, der bereits mit Herrn Baumann im Vorfeld erfolgreich und zufriedenstellend zusammengearbeitet hat. Insofern empfanden wir die qualifizierten Referenzen und Empfehlungen von zufriedenen Kunden als ausschlaggebend für das Vertrauen, die Verlässlichkeit und den erfolgreichen Vertragsabschluss.
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