Bei der Zahlung der Maklerprovision ergeben sich immer wieder Fragen, insbesondere wer nach einem Vertragsabschluss die Provision zu zahlen hat. Hier eine Zusammenfassung zu den häufigsten Fragen:
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip beschreibt eine Provisionsregelung für Vermietungsverträge, welche voraussichtlich im Frühjahr 2015 in Kraft tritt. Sie sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Makler beauftragt, auch die Kosten für die anfallenden Dienstleistungen trägt.
Sprich, wer bestellt, der bezahlt.
Wann kommt das Bestellerprinzip?
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches Bestellerprinzip, ebenso wie Mietpreisbremse regelt, befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Noch ist unklar, wann dieses abgeschlossen ist. Fest steht, dass das Inkrafttreten erst zum ersten Tag des zweiten Kalendermonats, der auf die Verkündung folgt, erfolgen kann.
Ein Beispiel:
Wenn das parlamentarische Verfahren z.B. im März abgeschlossen würde, könnte das Bestellerprinzip frühestens zum 1 Mai 2015 in Kraft treten. Verzögert sich das Verfahren, verschiebt sich damit auch dieser Startpunkt.
Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?
Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und / oder vom Käufer erhoben werden.
Darum sind wir der richtige Partner für Sie!
Unser Unternehmen arbeitet im Verkauf bereits seit 5 Jahren nach diesem Grundsatz – mit hoher Zufriedenheit von Verkäufern und Käufern. So wissen wir, dass zufriedene Eigentümer und Vermieter gerne bereit sein werden, auch die Kosten für die erfolgreiche und professionelle Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen, wenn die erbrachte Leistung, die dahinter steckt, auch dem heutigen möglichen Standard entspricht.
Woran erkenne ich einen professionellen und seriösen Immobilien-Experten?
Für eine erste Einschätzung kann die Maklernorm DIN EN 15733 oder die RICS-Standards für Makleragenturen sehr hilfreich sein. Daran lassen sich eine persönliche Befähigung und qualitative Auftragsdurchführung des Experten und Unternehmens erkennen. Daneben verleihen Referenzen, Auszeichnungen und Kundenbewertungen Gewissheit, ob das Leistungsversprechen mit der Realität überein stimmt.